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FAQ - Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der häufig gestellten Fragen unserer Gastgeber und ortsfremden Eigentümer zum Thema Meldewesen und Kurabgabe.
Diese Liste wird regelmäßig erweitert und aktualisiert. Bitte prüfen Sie daher vor einer Kontaktaufnahme, ob Ihre Frage bereits in der Satzung oder in dieser Sammlung beantwortet wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass wir nicht jede Anfrage individuell und wiederholt beantworten können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Tourismus-Team Stadt Warin
A
In welchem Intervall wird die Kurabgabe zwischen gasgebendem Betrieb und der Gemeinde abgerechnet?
Die Kurabgabenabrechnung erfolgt bis zum 15. eines jeden Quartals für das vorangegangene Quartal an die Stadt Warin.
Ab welchem Alter wird die Kurabgabe erhoben?
*Für Kinder zwischen 0 Jahren bis zum vollendeten 16. Lebensjahr wird keine Kurabgabe erhoben.
*ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, d.h. ab dem 16. Geburtstag, wird die volle (100%) Kurabgabe erhoben.
Wie wird damit umgegangen, wenn es während des Aufenthaltes einen Altersgrenzenwechsel (Geburtstag) gibt?
Ein Alterswechsel wird bei der Entrichtung der Kurabgabe beim gastgebenden Betrieb nicht beachtet. Es zählt das Alter zum Zeitpunkt der Anreise.
Wie lange ist die Aufbewahrungsfrist der Meldescheine?
Die Aufbewahrungsfrist der Meldescheine beträgt 1 Jahr nach Abreise des Gastes. Bei den digitalen Scheinen übernimmt dies das System. Analoge Scheine müssen im gastgebenden Betrieb abgelegt werden.
B
Gibt es eine Befreiung von der Kurabgabe?
Die Voraussetzungen für die Befreiung der Kurabgabe sind dem Quartiergeber und der Stadt Warin in geeigneter Form nachzuweisen!
Ja, es gibt folgende Befreiung der Kurabgabe:
befreit sind Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50%. Gleiches gilt für die Begleitperson eines Schwerbehinderten, der völlig auf ständige Begleitung angewiesen ist (Merkzeichen B Schwerbehindertenausweis)
befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (16. Geburtstag - 1. Tag).
befreit sind Personen, die sich zur beruflichen Ausbildung und/oder Berufsausübung im Erhebungsgebiet aufhalten.
befreit sind Ortsfremde, die zu Wettkämpfen ortsansässiger Vereine anreisen.
Aus sozialen Gründen, insbesondere Reisegruppen im Rahmen sozialer Projekte von Sozialträgern oder Kirchgemeinden o.ä. können auf Antrag von der Kurabgabe ganz oder teilweise befreit werden. Die Befreiung ist min. 7 Tage vor Beginn der Reise bei der Stadt Warin zu beantragen.
Müssen private Besucher von Einwohnenden, d.h. also Familie & Freunde, die zu Besuch kommen oder auch übernachten, Kurabgabe zahlen?
Nein, privater Besuch bei Personen mit Hauptwohnsitz in Warin und Klein Labenz müssen keine Kurabgabe zahlen.
Besteht eine Meldepflicht, wenn sich die Unterkunft im Erholungsort Warin und Klein Labenz befindet, in dem eine Kurtaxe etc. erhoben wird?
Ja, wenn sich die Unterkunft im Erholungsort wie Warin und Klein Labenz befindet, in dem eine Kurabgabe erhoben wird, besteht eine Meldepflicht. Gemäß dem Kommunalabgabengesetz des Landes muss jede Gästeankunft an die Stadt Warin gemeldet werden. Der Umfang der zu übermittelnden Daten sowie die Anforderungen zur Ausstellung gültiger Gäste- oder Kurkarten werden von der Stadt Warin festgelegt und in der Kurabgabesatzung verankert.
D
Bin ich als Vermieter für den Datenschutz der Gästedaten verantwortlich?
Sie sind als gastgebender Betrieb für Ihre Gästedaten verantwortlich.
Als Kommune sind wir jedoch ebenso dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass unsere gastgebenden Betriebe für unsere Gäste vertrauenswürdig sind. Es ist uns ein großes Anliegen, Ihnen ein System zur Verfügung zu stellen, das Sie mit gutem Gewissen verwenden können.
Muss mein Gast für Meldewesen, Kurabgabe und Gästekarte seine datenschutzrechtliche Einwilligung erteilen?
Ja, mit Ausfüllen (digital oder analog) des Meldescheins muss der Gast durch einen Klick/Haken seine datenschutzrechtliche Einstimmung erteilen.
Wie kann ich mich zum Meldewesen anmelden bzw. mich für das Meldewesen registrieren?
Bitte registrieren Sie sich über unsere Gastgeber-Erfassung auf der Homepage: Touristinfo Warin - Registrierung als Gastgeber.
Nach Ihrer Registrierung werden Ihre Daten in das digitale Meldewesen-System übertragen.
Sie erhalten anschließend Ihre persönlichen Zugangsdaten und können Ihren Account aktivieren.
Eine zusätzliche Software oder spezielle Hardware ist nicht erforderlich!
Was passiert mit den Gästedaten beim digitalen Meldesystem?
alle aktuellen Auflagen nach der DSGVO werden erfüllt
das Rechenzentrum ist nach ISO 27001 zertifiziert
die Gemeinde ist eigener Datenhalter
Gäste-Adressen sind pro Mandant (Nutzer) separat
Welche Funktionen bietet das digitale Meldesystem den Vermietern bzw. gastgebenden Betrieben?
Gästemeldung (Voranmeldung & Meldescheine)
Pre-CheckIn durch den Gast und auch weitere direkte und automatisierte Kommunikation vor und nach dem Aufenthalt (auch zu Marketing-Zwecken, wenn gewünscht)
Status-Anzeigen aktueller Reservierungen, Buchungen, An- und Abreisen
Adressen-Bibliotheken & Gäste-Historien
Transparente Melde- und Abgabenabrechnungen
Nachdem ich meinen Zugang bekommen habe, welche Einstellungen muss der Gastgeber noch selbst vornehmen?
Noch zu bearbeiten sind:
Überprüfung der Stammdaten.
Gegebenenfalls Anpassung der individuellen Abrechnungsmodalitäten.
Eingabe oder Überprüfung der Anzahl an Einheiten, Betten usw., falls diese noch nicht voreingestellt sind.
Vornahme individueller Einstellungen am elektronischen Meldeschein.
(Detaillierte Informationen und gegebenenfalls Schulungen folgen.)
Welche Einstellungen sind bereits durch die Stadt Warin voreingestellt?
Bereits voreingestellt sind:
Gästegruppen je nach Zahlungspflicht der Kurabgabe (z. B. Alter, Ermäßigungen).
Stammdaten des Betriebs und die Zuordnung zum jeweiligen Ortsteil.
Die Abgabeart, in diesem Fall die Kurabgabe.
Der Saisonzeitraum, in dem die Kurabgabe erhoben wird (01.04. – 31.10.).
Die geltenden Kurabgabe-Tarife.
Abrechnungsmodalitäten wie Intervalle und Zahlungsarten.
Automatische Zuweisung von Meldescheinnummern an den Betrieb.
Wie kommen die Gästedaten in das digitale Meldesystem?
Es gibt drei Möglichkeiten, wie die Gästedaten in das System gelangen:
Manuelle Eingabe:
Der Vermieter gibt die Daten über eine Eingabemaske (MeldeClient) selbst ein.Pre-Check-in/Quick-Check-in:
Der Gast übermittelt die Daten eigenständig vor der Anreise.Automatische Übertragung:
Die Daten werden direkt und automatisch über eine Schnittstelle (sogenannte MeldeGateways) aus Ihrer Buchungssoftware oder von Ihrem Buchungsanbieter (Vermittler) in das System übertragen.
E
Gibt es Kurabgaben-Ermäßigungen und wenn ja, in welcher Höhe?
Die Voraussetzungen für die Ermäßigung der Kurabgabe sind dem Quartiergeber und der Stadt Warin in geeigneter Form nachzuweisen!
Ja, es gibt folgende Kurabgaben-Ermäßigungen:
zu 100% ermäßigt sind Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50%. Gleiches gilt für die Begleitperson eines Schwerbehinderten, der völlig auf ständige Begleitung angewiesen ist (Merkzeichen B Schwerbehindertenausweis)
zu 100% ermäßigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (16. Geburtstag - 1. Tag).
zu 100% ermäßigt sind Personen, die sich zur beruflichen Ausbildung und/oder Berufsausübung im Erhebungsgebiet aufhalten.
zu 100% ermäßigt sind Ortsfremde, die zu Wettkämpfen ortsansässiger Vereine anreisen.
Aus sozialen Gründen, insbesondere Reisegruppen im Rahmen sozialer Projekte von Sozialträgern oder Kirchgemeinden o.ä. können auf Antrag von der Kurabgabe ganz oder teilweise befreit werden. Die Befreiung ist min. 7 Tage vor Beginn der Reise bei der Stadt Warin zu beantragen.
F
Müssen private Besucher von Einwohnenden, d.h. also Familie & Freunde, die zu Besuch kommen oder auch übernachten, Kurabgabe zahlen?
Nein, privater Besuch bei Personen mit Hauptwohnsitz in Warin und Klein Labenz müssen keine Kurabgabe zahlen.
G
Wo ist die Gästekarte gültig?
Da die Gästekarte als "Beweismittel" dient, dass die Kurabgabe entrichtet wurde, ist die Gästekarte von Warin ausschließlich in der Stadt Warin und im Ortsteil Klein Labenz gültig.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Erhebung einer Kurabgabe?
Die Erhebung basiert auf
dem Kurortgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Kurortgesetz MV | Erholungsort | § 4 - Erholungsort | gültig ab: 17.07.2021 (landesrecht-mv.de), welches wir als anerkannter Erholungsort anwenden können, und
dem Kommunalabgabegesetz: Mecklenburg-Vorpommern - § 11 KAG M-V | Landesnorm Mecklenburg-Vorpommern | Kur- und Fremdenverkehrsabgaben | § 11 - Kur- und Fremdenverkehrsabgaben | gültig ab: 17.07.2021 (landesrecht-mv.de)
Welche Gästedaten werden für den Meldeschein benötigt bzw. abgefragt?
Folgende Daten werden benötigt:
Vorname und Name
Anschrift
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
Datum der An- und Abreise
Pass- oder Personalausweisnummer (nur bei internationalen Gäste
Wie lange müssen Gästedaten aufbewahrt werden?
Die Aufbewahrungsfrist der Meldescheine beträgt 1 Jahr nach Abreise des Gastes. Bei den digitalen Scheinen übernimmt dies das System. Analoge Scheine müssen im gastgebenden Betrieb abgelegt werden.
Wie kommen die Gästedaten in das Meldesystem bzw. Online-WebClient?
Es gibt 3 Möglichkeiten, wie die Gästedaten in den Online-WebClient kommen:
manuell durch den Vermieter über eine Eingabemaske (MeldeClient)
per Pre-CheckIn / Quick CheckIn durch den Gast vor Anreise
direkt und automatisch über eine Schnittstelle (sogenannte MeldeGateways) mit Ihrer Buchungs-Software oder Ihrem Buchungsanbieter (Vermittler)
In welcher Form (analog/digital) stehen Gästekarten/Kurkarten zur Verfügung?
Gästekarten/Kurkarten sind sowohl in digitaler als auch in analoger Form verfügbar, einschließlich handschriftlich ausgefüllter Karten. Jeder Gast kann nach seinen individuellen Bedürfnissen wählen.
Wann, wie und wo werden die Gästekarten/Kurkarten ausgehändigt?
Personalisierte Gästekarten (mit Name des Gastes, gastgebendem Betrieb bzw. Vermieter und Aufenthaltsdauer/-datum) können auf verschiedene Arten bereitgestellt werden:
a) Digitale Gästekarte:
Der Gast erhält vorab eine Gästekarte per E-Mail, automatisiert aus dem digitalen Meldesystem.
b) Analoge Gästekarte als PDF:
Der Gast kann die Gästekarte vorab als PDF ausdrucken und in den Urlaub mitnehmen.
c) Vor-Ort-Ausdruck:
Sie, als Gastgeber, können die Gästekarte/Kurkarte bei Anreise aus dem System ausdrucken und dem Gast persönlich aushändigen.
d) Meldeschein-Ausdruck:
Alternativ können Sie den Meldeschein auf einem weißen DIN-A4-Blatt ausdrucken und vom Gast unterschreiben lassen. Auf dem Ausdruck befinden sich kleine „Belege“, die ausgeschnitten, unterschrieben oder gestempelt und als analoge Gästekarte/Kurkarte an den Gast ausgegeben werden können.
e) Handschriftlich ausgefüllte Gästekarte:
Für das Jahr 2025 werden Gästekarten/Kurkarten auch vollständig analog bereitgestellt. Diese Karten werden handschriftlich ausgefüllt und dem Gast vor Ort ausgehändigt. Jedoch versuchen wir, dies zu minimieren, da wir bis Ende 2025 vollständig auf das digitale Meldewesen umsteigen möchten.
J
Wer muss eine Jahreskurabgabe zahlen?
Nach der Kurabgabesatzung der Stadt Warin betrifft die Zahlung der Jahreskurabgabe alle Eigentümer von Wohngelegenheiten, die nicht dauerhaft vermietet sind, sowie Personen mit Zweitwohnsitz. Eigentümer von Wohngelegenheiten in Warin und Klein Labenz, die dort nicht ihren Hauptwohnsitz haben und Personen mit Zweitwohnsitz müssen eine pauschal festgelegte Jahreskurabgabe in Höhe von 30,00 € zahlen.
Darüber hinaus ist die Jahreskurabgabe auch für alle Personen im Familienhaushalt zu entrichten. Zum Familienhaushalt zählen alle Personen, die nachweislich die gleiche Meldeanschrift haben.
Nutzen weitere Personen aus Ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis die im Stadtgebiet Warin bzw. Klein Labenz gelegene Wohngelegenheit, müssen auch diese angegeben werden und eine Kurabgabe zahlen.
K
Wie wird die Zahlung der Kurabgabe bzw. der Besitz einer Kurkarte kontrolliert?
Die Kontrolle erfolgt durch unsere Mitarbeiter. Sie sind an einer Jacke mit der Aufschrift "Ordnungsamt" erkennbar und können sich zudem als Mitarbeiter der Stadt Warin oder der zuständigen Verwaltung ausweisen.
Was ist die Kurabgabe?
Die Kurabgabe ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und dient zur teilweisen Finanzierung für Pflege und Instandsetzung verschiedenster Einrichtungen und Anlagen, Veranstaltungen und anderen touristischen Leistungen, die den Gästen und ortsfremden Personen von Warin und Klein Labenz geboten werden.
Wie hoch ist die Kurabgabe?
Die Höhe der Kurabgabe in Warin und Klein Labenz beträgt für alle Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr pro Aufenthaltstag:
in der Hauptsaison vom 01.04. bis 30.09.: 1,00 €
in der Nebensaison vom 01.10. bis 31.03.: 0,00 €
die Jahresabgabe beträgt pauschal 30,00 €, basierend auf 30 angesetzten Tagen.
Wofür wir die Kurabgabe gezahlt?
Informationen
Unterhaltung der Touristinfo
Informationsmaterial für Gäste (Flyer, Erlebnisführer, Karten und Stadtpläne)
Instandhaltung & Pflege der touristischen Anlagen
Instandhaltung der Parkanlagen und Lindenallee
Instandhaltung öffentlicher Toiletten und Spielplätze
Pflege der Grünanlagen und Strandbäder in Warin und Klein Labenz
Instandhaltung der Bootsstege, Badestege und Schwimmplattformen
Pflege und Instandhaltung der Wegenetze und Sportanlagen
Veranstaltungen
Veranstaltungsangebote ganzjährig (Musik im Park, Jazzpicknick, Oldtimerralley, Strandfest, Maifest, Osterfeuer, Bingo, Kirchenkonzerte, Weihnachtsmarkt uvm.)
Angebote zu Veranstaltungen und Wandertouren vom Naturparkzentrum Umweltschutz & Badequalität
Überwachung des Strandbads Warin durch die DLRG
Ständige Badewasseruntersuchung (Mai - September)
Umweltaktivitäten (z.B. Müllsammelaktionen oder Pflanzaktionen)
Sauberkeit
Badestellenreinigung
Reinigung öffentlicher Toiletten
Müllentsorgung an öffentlichen Plätzen und Strandbädern
Kostenfreie Leistungen für Kurkarteninhaber
Kostenfreier Zugang zu Spielplätzen, Fitnesspark, den Strandbädern und Toiletten
Kostenfreies Parken in Warin und Klein Labenz
Kostenfreie Veranstaltungsangebote u.a. Jazzpicknick, Musik im Park
Freier Eintritt zu Ausstellungen im Naturparkzentrum
Kostenfreie Informationen und Internetecke in der Touristinfo
Kostenfreier WLAN-Hotspot an der Touristinfo
Kostenfreie Nutzung von Nordic Walking Stöckern in der Touristinfo
Freundliche Beratung in der Touristinfo
Nutzung des Wanderwegnetzes
Nutzung der Internetecke in der Touristinfo
Nutzung der öffentlichen Bücherkiste
In welcher Form (analog/digital) stehen Gästekarten/Kurkarten zur Verfügung?
Gästekarten/Kurkarten sind sowohl in digitaler als auch in analoger Form verfügbar, einschließlich handschriftlich ausgefüllter Karten. Jeder Gast kann nach seinen individuellen Bedürfnissen wählen.
Wann, wie und wo werden die Gästekarten/Kurkarten ausgehändigt?
Personalisierte Gästekarten (mit Name des Gastes, gastgebendem Betrieb bzw. Vermieter und Aufenthaltsdauer/-datum) können auf verschiedene Arten bereitgestellt werden:
a) Digitale Gästekarte:
Der Gast erhält vorab eine Gästekarte per E-Mail, automatisiert aus dem digitalen Meldesystem.
b) Analoge Gästekarte als PDF:
Der Gast kann die Gästekarte vorab als PDF ausdrucken und in den Urlaub mitnehmen.
c) Vor-Ort-Ausdruck:
Sie, als Gastgeber, können die Gästekarte/Kurkarte bei Anreise aus dem System ausdrucken und dem Gast persönlich aushändigen.
d) Meldeschein-Ausdruck:
Alternativ können Sie den Meldeschein auf einem weißen DIN-A4-Blatt ausdrucken und vom Gast unterschreiben lassen. Auf dem Ausdruck befinden sich kleine „Belege“, die ausgeschnitten, unterschrieben oder gestempelt und als analoge Gästekarte/Kurkarte an den Gast ausgegeben werden können.
e) Handschriftlich ausgefüllte Gästekarte:
Für das Jahr 2025 werden Gästekarten/Kurkarten auch vollständig analog bereitgestellt. Diese Karten werden handschriftlich ausgefüllt und dem Gast vor Ort ausgehändigt. Jedoch versuchen wir, dies zu minimieren, da wir bis Ende 2025 vollständig auf das digitale Meldewesen umsteigen möchten.
M
Welchem Steuersatz unterliegt die Kurabgabe?
Diese Frage ist etwas komplex:
Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs unterliegt die Kurabgabe keinem Steuersatz. Sie kann daher ohne Mehrwert-/Umsatzsteuer weitergegeben und verrechnet werden. Für Deutschland gibt es jedoch noch kein abschließendes Urteil.
Die Stadt Warin hat entschieden, vorerst nach dem aktuell geltenden deutschen Recht mit einem Mehrwertsteuersatz von 7 % zu verfahren. Aufgrund der Geringfügigkeit der Beträge wird die Mehrwertsteuer auf die Kurabgabe bzw. auf der Gästekarte jedoch nicht ausgewiesen.
Wir bitten um Entschuldigung, falls es zu unterschiedlichen Auskünften zu diesem Thema kommt. Auch Erholungsorte im Umkreis wie Zierow, Boltenhagen und Klütz erheben 7% Mehrwertsteuer auf die Kurabgabe.
Besteht eine Meldepflicht, wenn sich die Unterkunft im Erholungsort Warin und Klein Labenz befindet, in dem eine Kurtaxe etc. erhoben wird?
Ja, wenn sich die Unterkunft im Erholungsort wie Warin und Klein Labenz befindet, in dem eine Kurabgabe erhoben wird, besteht eine Meldepflicht. Gemäß dem Kommunalabgabengesetz des Landes muss jede Gästeankunft an die Stadt Warin gemeldet werden. Der Umfang der zu übermittelnden Daten sowie die Anforderungen zur Ausstellung gültiger Gäste- oder Kurkarten werden von der Stadt Warin festgelegt und in der Kurabgabesatzung verankert.
Wo bekomme ich Meldescheine her?
Wir werden mit einem elektronischen Meldeschein arbeiten. Ein Ihrer Unterkunft zugeordneter Nummernkreis wird automatisch generiert und den Gästen sowie den entsprechenden Meldescheinen chronologisch zugeordnet. Die Gästedaten werden automatisch aus dem System übernommen, sodass Sie den Meldeschein bei Ankunft des Gastes unkompliziert ausdrucken und unterschreiben lassen können.
Übrigens: Auf dem Ausdruck finden Sie auch "Belege", die Sie – alternativ zur digitalen Gästekarte und der print@home-Option – Ihren Gästen zugeschnitten, unterschrieben oder gestempelt als analoge Gästekarte aushändigen können.
Werden auch analoge, gedruckte Meldescheine durch die Stadt Warin ausgegeben?
Ja, die Stadt Warin stellt analoge, gedruckte Meldescheine zur Verfügung. Jedoch versuchen wir, dies zu minimieren, da wir bis Ende 2025 vollständig auf das digitale Meldewesen umsteigen möchten.
Bitte beachten Sie: Die manuelle Bearbeitung analoger Meldescheine ist zeitaufwendig. Unsere zuständige Mitarbeiterin, müsste die Daten mühsam in das System übertragen – Zeit, die sie lieber für die Weiterentwicklung touristischer Angebote und des Gemeinwohls nutzen würden. Daher appellieren wir an alle Gastgeber, nach Möglichkeit auf die digitale Lösung zu setzen.
Wie lange ist die Aufbewahrungsfrist der Meldescheine?
Die Aufbewahrungsfrist der Meldescheine beträgt 1 Jahr nach Abreise des Gastes. Digitale Meldescheine werden automatisch im System archiviert. Analoge Scheine müssen vom Gastgeber eigenständig abgelegt werden.
Gibt es einen elektronischen Meldeschein?
Ja, es gibt den elektronischen Meldeschein. Allerdings sind die gesetzlichen Bestimmungen für elektronische Signaturen sehr streng, und die technischen Anforderungen sind hoch.
Eine einfache digitale Signatur, z. B. über ein Tablet, erfüllt die rechtlichen Anforderungen leider nicht. Sollte der Gastgeber kein zugelassenes Authentifizierungssystem bereitstellen, muss auf einen analogen Meldeschein mit handschriftlicher Unterschrift des Gastes zurückgegriffen werden.
Warum wird ein Meldewesen eingeführt?
Ein korrektes Meldewesen ist erforderlich, um die Kurabgabe in der richtigen Höhe abzurechnen.
Darüber hinaus ist das Meldewesen gesetzlich durch das Bundesmeldegesetz sowie die Regelungen im Tourismus vorgegeben. Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu (elektronischen) Meldescheinen finden Sie auf der Website des Deutschen Tourismusverbandes unter dem Thema Melderecht - Deutscher Tourismusverband.
Wie funktioniert das Meldewesen?
Grundsätzlich gibt es zwei Wege für das Meldewesen:
Analog (Papierschein)
Elektronisch (digitaler Meldeschein mit Ausdruck)
Der elektronische Meldeschein ist sowohl für den Gastgeber als auch für die Stadt Warin deutlich einfacher und effizienter zu handhaben.
Unabhängig vom gewählten Weg muss der Gastgeber am Meldewesen über das digitale oder analoge System teilnehmen.
Wie kann ich mich zum Meldewesen anmelden bzw. registrieren?
Bitte registrieren Sie sich über die Gastgeber-Erfassung auf unserer Homepage: Stadt Warin - Erfassung Gastgeber.
Nach der Erfassung übertragen wir Ihre Daten in das Meldewesen-System. Sie erhalten anschließend Ihre Unterlagen bzw. persönlichen Zugangsdaten, mit denen Sie Ihren digitalen Account aktivieren können.
O
Ab wann muss ich mit einer Geldbuße rechnen?
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Kurabgabesatzung der Stadt Warin sind Ordnungswidrigkeiten gemäß § 17 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG), die mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden können.
Verstöße der Quartiergeber, deren Bevollmächtigte oder Beauftragte sind Ordnungswidrigkeiten nach § 17 Absatz 2 Nummer 2 des Kommunalabgabengesetzes MV.
Verstöße sind u. a. gegeben,
a) wenn die Anzahl der zur Überlassung oder Beherbergung vorgesehenen Wohneinheiten und/oder Standplätze vor ihrer Überlassung bei der Stadt Warin nicht bzw. nicht rechtzeitig angemeldet werden,
b) wenn die Kurabgabe nicht rechtzeitig und nicht vollständig eingezogen und abgeführt wird,
c) wenn die abgabepflichtige Personen am Ankunftstag nicht gemeldet und die dafür vorgeschriebenen Meldescheine/Vordrucke/Kurkarten/elektronische Meldescheinsystem verwendet und entsprechend als personengebundene Kurkarte dem Gast ausgehändigt werden,
d) wenn die missbräuchliche Benutzung der Kurkarte geduldet wird,
e) wenn die Kurabgabesatzung für alle Gäste nicht sichtbar ausgelegt wird,
f) wenn die Kurabgabenabrechnung nicht bis zum 15. Eines jeden Quartals für das vorangegangene Quartal an die Stadt Warin im elektronischen Meldescheinsystem erfolgt,
g) wenn verschriebene, beschädigte und/oder nicht verbrauchte Meldescheine / Vordrucke / Kurkarten nicht komplett zurückgegeben werden,
h) wenn ein Gästeverzeichnis nicht, nicht ordnungsgemäß geführt wird und die Einsichtnahme in das Gästeverzeichnis und in die Meldescheine verweigert wird und falsche Auskünfte erteilt werden,
i) wenn das Gästeverzeichnis nicht mindestens ein Jahr nach der erfolgten Jahresabrechnung aufbewahrt wird,
j) wenn unberechtigt Befreiungen von der Kurabgabe erteilt werden,
k) wenn die Anzeige unterbleibt, sofern eine kurabgabepflichtige Person sich weigert, die Kurabgabe zu entrichten. Diese Verstöße stellen Einzelverstöße dar und werden mit einer Geldbuße von jeweils mindestens 30,00 EUR geahndet.
l) Der Quartiergeber haftet für die empfangenen Kurkartenvordrucke. Für jeden nicht genutzten und nicht auffindbaren Vordruck wird ein Betrag in Höhe von 20,00 EUR, höchstens jedoch insgesamt 100,00 EUR, berechnet.“
Muss ein ortsfremder Eigentümer eine Kurabgabe zahlen?
Ja, wenn Sie in Warin oder Klein Labenz eine Wohngelegenheit besitzen, die nicht dauerhaft vermietet ist. Laut Kurabgabesatzung der Stadt Warin und dem Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern ist die Stadt Warin berechtigt, von Ihnen sowie von den in Ihrem Haushalt lebenden Personen eine Jahreskurabgabe zu erheben.
S
Wo finde ich die aktuelle Satzung zur Kurabgabe?
Hier können Sie sich die aktuelle Satzung zur Kurabgabe ansehen oder herunterladen.
Was ist ein staatlich anerkannter Erholungsort?
Durch die Anerkennung als Erholungsort im Dezember 2020 ist Warin und Klein Labenz zur Erhebung einer gästebasierten Kurabgabe berechtigt. Näheres hierzu finden Sie unter Kur- und Erholungsorte im Regierungsportal MV
W
Wer zahlt die Kurabgabe?
Die Kurabgabe wird von allen natürlichen Personen erhoben, die sich im Gebiet der Stadt Warin und des Ortsteils Klein Labenz aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd), und denen die Möglichkeit zur Benutzung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen geboten wird.
Als ortsfremd im Sinne dieser Satzung gilt auch, wer im Erhebungsgebiet Eigentümer/Erbbaurechtsnehmer oder Besitzer einer Wohneinheit bzw. Wohngelegenheit ist und/oder eine Zweitwohnung aus nicht beruflichen Gründen nimmt, ohne dass die Person oder deren Familienangehörige ihren Hauptwohnsitz im Erhebungsgebiet haben, wenn und soweit die Person oder deren Familienangehörige die Wohneinheit überwiegend zu Erholungszwecken nutzen.
Wohneinheit bzw. Wohngelegenheit (Quartier) im Sinne dieser Satzung sind Hotels, Pensionen, Wohnhäuser, Ferienhäuser, Wochenendhäuser, Bungalows, Wohnungen, Zimmer, Wohnwagen und –mobile, Zelte, Bootsliege- und Campingstellplätze, aber auch Wohn- bzw. Gartenlauben gemäß § 20 a Nr. 8 Bundeskleingartengesetz, bei denen die dauernde Nutzung möglich ist und sonstige geeignete Unterbringungsmöglichkeiten.
Demnach gelten auch Personen mit Zweitwohnsitz in der Stadt Warin oder im Ortsteil Klein Labenz als ortsfremd.
Wer zahlt keine Kurabgabe?
Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Stadt Warin
Wer ist von der Kurabgabe befreit?
Die Voraussetzungen für die Befreiung der Kurabgabe sind dem Quartiergeber und der Stadt Warin in geeigneter Form nachzuweisen!
Ja, es gibt folgende Befreiung der Kurabgabe:
befreit sind Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50%. Gleiches gilt für die Begleitperson eines Schwerbehinderten, der völlig auf ständige Begleitung angewiesen ist (Merkzeichen B Schwerbehindertenausweis)
befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (16. Geburtstag - 1. Tag).
befreit sind Personen, die sich zur beruflichen Ausbildung und/oder Berufsausübung im Erhebungsgebiet aufhalten.
befreit sind Ortsfremde, die zu Wettkämpfen ortsansässiger Vereine anreisen.
Aus sozialen Gründen, insbesondere Reisegruppen im Rahmen sozialer Projekte von Sozialträgern oder Kirchgemeinden o.ä. können auf Antrag von der Kurabgabe ganz oder teilweise befreit werden. Die Befreiung ist min. 7 Tage vor Beginn der Reise bei der Stadt Warin zu beantragen.
Z
Ab wann wird in Warin und Klein Labenz eine Kurabgabe erhoben?
Die Kurabgabe wird ab 2025 erhoben.
Der Beginn des Meldewesens ist der 01.01.2025. Ab diesem Zeitpunkt wird die Kurabgabe jedes Jahr im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Oktober erhoben.
Muss eine Person mit Zweitwohnsitz in Warin und Klein Labenz auch Kurabgabe zahlen?
Ja, eine Person mit Zweitwohnsitz in Warin oder Klein Labenz ist verpflichtet, die Jahreskurabgabe in Höhe von 30,00 € zu zahlen. Dafür erhält sie eine Jahres-Gästekarte.
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