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Erfassung ortsfremder Eigentümer von Wohneinheiten und Personen mit Zweitwohnsitz für die Jahreskurabgabe
Sie besitzen eine Wohngelegenheit, die nicht dauerhaft vermietet ist oder haben einen Zweitwohnsitz in Warin/Klein Labenz. Laut Kurabgabesatzung der Stadt Warin und dem Kommunalabgabengesetz M-V ist die Gemeinde berechtigt, von Ihnen sowie von den in Ihrem Haushalt lebenden Personen eine Jahreskurabgabe zu erheben. Daher bitten wir Sie, die nachstehenden Felder entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten auszufüllen (satzungsrechtliche Mitwirkungspflicht). Bitte teilen Sie uns alle zukünftigen Änderungen mit.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!
Mit herzlichen Grüßen
Das Tourismus-Team der Stadt Warin
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